Inklusion

Seit über zwanzig Jahren lernen an der Gebrüder-Grimm-Schule in Grevenbroich-Wevelinghoven Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam.

Ziel ist es, dass alle Kinder gleichwertig und gleichberechtigt am gemeinsamen Schulleben teilhaben und in ihrer Einzigartigkeit angenommen werden. Unsere Schule versteht sich somit als ein Lernort, an dem durch differenziertes und individualisiertes Lernen sowie durch ein Team von pädagogischen und sonderpädagogischen Fachkräften die Voraussetzung für eine Schulgemeinschaft geschaffen wird, in der sich alle wohlfühlen und lernen können.


Gesetzliche Grundlagen
Das Gemeinsame Lernen (GL) basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Landes NRW:
„Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet. Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.“ (Schulgesetz NRW §1)

„Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen. In der allgemeinen Schule werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).“ (AO-SF § 1)


Sonderpädagogische Förderschwerpunkte im Gemeinsamen Lernen
Grundsätzlich können Kinder mit allen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten gefördert werden. Die Beschulung erfolgt unter Berücksichtigung der personellen und sächlichen Voraussetzungen. Bisher konnten folgende Förderschwerpunkte im Gemeinsamen Lernen an der Gebrüder-Grimm-Schule berücksichtigt werden:

  • Lernen
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Sprache
  • Hören und Kommunikation
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Sehen
  • Geistige Entwicklung

Ob ein Kind sonderpädagogisch unterstützt werden muss, entscheidet das Schulamt nach einem ausführlichen Testverfahren im ständigen Austausch mit den Eltern.