Baustein: Sozialpädagogische Arbeitsfelder

Im Rahmen von sozialpädagogischer Förderung werden u. a. Schülerinnen und Schüler mit Entwicklungsverzögerung, sozialen Verhaltensauffälligkeiten und Lernproblemen, die weniger im kognitiven, sondern im sozialen oder psychischen Bereich liegen, betreut.

Für diese Kinder ist es neben der individuellen Förderung besonders wichtig, in ihrer Klasse integriert zu sein und Aussonderung zu vermeiden bzw. zu verhindern.

Diese präventive Arbeit mit den Kindern erfordert Kontinuität sowie verlässliche Beziehungen und Strukturen, um bereits gefestigte, schwierige Verhaltensweisen und Beziehungsstrukturen aufzubrechen und verändern zu können.

Der Vielfalt von Erscheinungsformen von Auffälligkeiten muss ein flexibles und differenziertes Angebot (sozial-)pädagogischer Maßnahmen entsprechen.

 

Arbeitsfelder:

a) Schuleingangsphase

Vor der Einschulung: Übergang Kindertagesstätte / Schule

Die Sozialpädagogin begleitet die Kinder beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule. Dabei entsteht der erste Kontakt mit späteren Schulneulingen bereits im Alter von vier Jahren, wenn die Sprachstandstests „Delphin 4“ von Kita und Schule gemeinsam durchgeführt werden. Fortlaufend finden im Rahmen der Kooperationsvereinbarung regelmäßige Treffen zum Austausch zwischen Schule und Kitas statt, bei denen gemeinsame Aktionen geplant werden. Kita und Schule führen gemeinsame Veranstaltungen für die Vorschulkinder durch (Kennenlernnachmittag in der Schule; Besuch eines Unterrichtsvormittags; Teilnahme der Sozialpädagogin an Kita-Aktionen für die Vorschulkinder). Wenn feststeht, dass ein Kind demnächst in unsere Schule eingeschult wird, finden Übergangsgespräche zwischen Kitas und Schule statt. Dabei stehen insbesondere auch die Stärken der Kinder im Vordergrund. Ziel ist es, die Bedürfnisse der Kinder bereits bei der Klassenzusammensetzung zu berücksichtigen.

Nach der Einschulung: Teamteaching in der Klasse; Individuelle Förderung

Die ersten Schulwochen dienen der Beobachtung und Einschätzung der Lernausgangslage, teilweise mittels entsprechender Tests. Bei Bedarf, insbesondere dann, wenn ein Kind noch nicht schulfähig ist, unterstützt die Sozialpädagogin das Kind durch individuelle Förderung alleine oder in der Kleingruppe, d.h. bei der Entwicklung basaler Lernvoraussetzungen wie Wahrnehmung, Konzentrationsfähigkeit, Mengen- u. Zahlbegriff, bestimmter Voraussetzungen des Leselernprozesses (Phonologische Bewusstheit); sowie bei der Förderung des Sozialverhaltens, der Motivation, des Selbstwertgefühls.

 

In der flexiblen Schuleingangsphase besteht eine sehr enge Kooperation zwischen der Sozialpädagogin und der jeweiligen Klassenlehrerin. Durch Einbringen der sozialpädagogischen Expertise können Lern- und Verhaltensstörungen im Unterricht bearbeitet, verringert und abgebaut und so eine gute Integration in die Gruppe ermöglicht werden (stundenweise Arbeit zu zweit in der Klasse, Teamteaching, Binnendifferenzierung, Projektarbeit…).

 

b) Sozialpädagogische Arbeit im System Schule

 

Über die enge Zusammenarbeit in der Schuleingangsphase hinaus stehen folgende Angebote der Sozialpädagogin auch den Klassen 3 und 4 zur Verfügung:

 

Angebote im Rahmen von Mädchen- und Jungenarbeit zur Förderung des Sozialverhaltens, der Ausdrucks- und Kontaktfähigkeit und der Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten der Kinder

 

Mitarbeit in speziellen Unterrichtsreihen/Projekten in der Klasse (z.B. im Rahmen der Geschlechtererziehung)

 

Informationsaustausch und kollegiale Beratung für Lehrerinnen und Lehrer und Mitarbeiter aus der OGATA (Fallbesprechung, Erarbeitung von geeigneten Fördermaßnahmen/Förderplänen, gemeinsame Vereinbarungen und Absprachen)

 

Krisenintervention

 

Möglichkeit zu „Auszeiten“: Im Förderraum finden die Kinder die Möglichkeit, sich kurzzeitig aus akuten Stresssituationen zurückzuziehen (dies kann individuell sehr unterschiedlich aussehen).

 

Elternberatung und Erziehungsbegleitung: offene Sprechstunde für Eltern, Elterncafé, flexible Vereinbarung von Elterngesprächen evtl. gemeinsam mit der entsprechenden Kollegin; Begleitung von Eltern zu außerschulischen Institutionen.

 

Angebote an einzelne Schülerinnen und Schüler oder Gruppen zur Erarbeitung und Einübung von Konfliktlösungsstrategien: offene Kindersprechstunde, Einzelfallhilfe.

Kooperation mit anderen schulischen und außerschulischen Institutionen

 

Die Sozialpädagogin kooperiert mit den entsprechenden Ansprechpartnern in den Kitas, in abgebenden oder aufnehmenden anderen Schulen (z.B. bei Wohnortwechsel; weiterführende Schulen) sowie den sozialpädagogischen Fachkräften der umliegenden Grundschulen.

 

Ein weiterer sehr wichtiger Arbeitsbereich ist die Kooperation mit außerschulischen Institutionen wie dem Jugendamt  und angeschlossenen Trägern, dem Schulpsychologischen Dienst, Kinderärzten, Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Ergotherapeuten, Logopäden, Beratungsstellen (Caritas, AKS…). Dies entlastet die Lehrkräfte bei der Vermittlung von Ansprechpartnern sowie der Überleitung in weiterführende Hilfsangebote.

 

Die Sozialpädagogin vertritt die Schule bei den Sozialraumtreffen, bei denen in regelmäßigen Abständen die Ansprechpartner der entsprechenden Einrichtungen im Stadtteil Wevelinghoven (Sportvereine, Polizei, Ärzte, Kitas, DRK etc.) vernetzen, sich austauschen und gemeinsame Aktionen planen (z.B. Stadtteilfest).